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Themenfeld · Recht & Vorsorge

Grenzwerte: NISV, ICNIRP und die Schweizer Vorsorge

Von Martin Sutter · Fachredaktor Elektrotechnik & EMV · Stand: 17. August 2026

Grenzwerte sind das Rückgrat jeder Debatte über elektromagnetische Felder — und gleichzeitig ihre häufigste Verwechselungsquelle. «Der Grenzwert wurde eingehalten» kann zweierlei bedeuten: eingehalten nach den internationalen Schutzgrenzwerten oder nach den strengeren schweizerischen Vorsorgewerten. Dieser Beitrag erklärt das System, die wichtigsten Begriffe und die Zahlen, an denen sich die Diskussion orientiert. Massgebend sind immer die amtlichen Erlasse; dieser Artikel vereinfacht bewusst.

Stufe eins: die Schutzgrenzwerte (Immissionsgrenzwerte)

Die Grundlage der internationalen Schutzgrenzwerte bildet die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), deren Leitlinien von der WHO empfohlen werden. Sie schützen vor wissenschaftlich anerkannten Kurzzeitwirkungen: Gewebeerwärmung bei Hochfrequenz, induzierte Körperströme bei Niederfrequenz. In der Schweiz sind diese Werte als Immissionsgrenzwerte (IGW) in der NISV festgeschrieben — der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom 23. Dezember 1999, in Kraft seit 1. Februar 2000.

Ein paar greifbare Beispiele für die elektrische Feldstärke im Hochfrequenzbereich: am 900-MHz-Band (GSM) liegen die ICNIRP-Referenzwerte bei 41 V/m, bei 1800 MHz bei 58 V/m und bei 2,1 GHz bei 61 V/m. Im Niederfrequenzbereich bei 50 Hz gelten nach der ICNIRP-Überarbeitung von 2010 für die Allgemeinheit 5 kV/m (elektrisch) und 200 Mikrotesla (magnetisch) — zuvor waren es 100 µT.

Stufe zwei: die schweizerische Vorsorge (Anlagegrenzwerte)

Die Schweiz geht bei sendenden Anlagen einen Schritt weiter. Die NISV setzt für feste Sendeanlagen — Mobilfunkbasisstationen, Rundfunksender, aber auch Traktionsleitungen — sogenannte Anlagegrenzwerte (AGW) fest. Sie liegen im Hochfrequenzbereich rund um den Faktor zehn unter den Immissionsgrenzwerten, obwohl nach heutigem Wissen auch die höheren Werte sicher wären. Der Gesetzgeber begründet dies mit dem Vorsorgeprinzip der Umweltschutzgesetzgebung: beurteilbare Unsicherheiten sollen durch zusätzliche Vorsorge eingedämpft werden.

Konkret: An Orten, an denen sich Personen während längerer Zeit aufhalten — den «Orten mit empfindlicher Nutzung» (OMEN), etwa Wohnungen, Schulzimmer, Kinderspielplätze, Spitäler und Büros —, darf eine einzelne Anlage nur einen Bruchteil der IGW beitragen. Für das 900-MHz-Band liegt der Anlagegrenzwert beispielsweise bei 4 V/m, bei 1800 MHz bei 6 V/m; für die neueren Bänder gelten vergleichbare, bandabhängige Werte.

Die 92-%-Regel

Weil viele Anlagen zusammenwirken, gilt an empfindlichen Orten zusätzlich die sogenannte 92-%-Regel: Die Summe der Immissionen aller Anlagen darf höchstens 92 Prozent der Immissionsgrenzwerte erreichen. Die verbleibenden acht Prozent sind Reserve — unter anderem für künftige Anlagen und für die Messungenauigkeit. Diese Regel ist der Grund, weshalb bei neuen Bewilligungen oft detaillierte Berechnungen über alle bestehenden Sender einer Region angestellt werden müssen.

Kompakte Mobilfunk-Antennen auf einem Dach vor klarem Schweizer Himmel mit Alpen und Wohnhäusern in der Distanz
Mobilfunkanlage auf einem Dach: Für die 92-%-Regel werden die Immissionen aller Anlagen einer Region zusammengezählt.

Das System im Überblick

Tabelle 1: Die zwei Stufen des schweizerischen Strahlenschutzes (vereinfachte Darstellung, Stand 2026)
StufeNameZweckBeispiel (HF)
1Immissionsgrenzwerte (IGW), nach ICNIRPSchutz vor anerkannten Wirkungen (akut)41 V/m bei 900 MHz
2Anlagegrenzwerte (AGW), NISV-VorsorgeVorsorgliche Minimierung an empfindlichen Orten4 V/m bei 900 MHz
3Baubiologische Vorsorgewerte (privatrechtlich)Langfristige Optimierung von Wohn- und Schlafräumendeutlich unter 1 V/m (Empfehlung)

Die dritte Zeile gehört nicht zum Staat, sondern zu den Empfehlungen privater Fachkreise: Baubiologische Richtwerte (etwa nach dem Standard der Baubiologen-Vereinigungen) liegen oft um Grössenordnungen unter den amtlichen Werten. Sie sind Auslegungssache und gelten als Zielwerte für besonders sensible Nutzungen — etwa unter 0,2 µT magnetische Flussdichte im Schlafbereich als verbreitete Empfehlung. Wer sie anwendet, sollte wissen: Das sind Gestaltungsempfehlungen, keine behördlichen Limits.

Merksatz

IGW schützen international abgestimmt vor anerkannten Wirkungen. AGW sind die schweizerische Vorsorge für Sendeanlagen — rund zehnmal strenger. Baubiologische Richtwerte sind private Empfehlungen für die Raumgestaltung. Drei Ebenen, drei Absichten: Wer sie verwechselt, vergleicht Äpfel mit Bahnhöfen.

Was für Geräte gilt

Die Anlagegrenzwerte gelten für Anlagen — nicht für Geräte am Körper. Handys, Tablets und WLAN-Router werden über die Produktsicherheit und die SAR-Werte geregelt (maximal 2 W/kg für Kopf und Rumpf nach ICNIRP, in Europa über die Produktnormen umgesetzt). Ein Router darf also lokal mehr leisten als eine Basisstation am Dach — weshalb der klügste Hebel für die persönliche Exposition oft beim eigenen Gerät liegt, wie die Alltagstipps zeigen.

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